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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86 (https://dejure.org/1987,6148)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.1987 - 8 A 60/86 (https://dejure.org/1987,6148)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 1987 - 8 A 60/86 (https://dejure.org/1987,6148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufgabenzuweisung; Industrie- und Handelskammer; Beratung; Zwangsverband; Unterlassungsklage; Allgemeine Leistungsklage; Berufsfreiheit; Arzneimittel; Transparentsliste; Berater; Wirtschaftlicher Berater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabenzuweisung; Industrie- und Handelskammer; Beratung; Zwangsverband; Unterlassungsklage; Allgemeine Leistungsklage; Berufsfreiheit; Arzneimittel; Transparentsliste; Berater; Wirtschaftlicher Berater

  • Wolters Kluwer

    Aufgabenzuweisung; Industrie- und Handelskammer; Beratung; Zwangsverband; Unterlassungsklage; Allgemeine Leistungsklage; Berufsfreiheit; Arzneimittel; Transparentsliste; Berater; Wirtschaftlicher Berater

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Stellt der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge eines dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Rechtsverhältnisses dar, so ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 4.6.1974 - GmS - OGB 2/73 -, NJW 1974, 2087; BVerwGE 71, 183 ff, 187 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] und Urt. v. 6.11.1986 - BVerwG 3 C 72.84 -, DVBl 1987, 364 ff).

    Hieran anknüpfend führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6. November 1981 - 3 C 72.84 -, DVBl 1987, 364 ff aus, in jedem Falle werde (aber) in das Grundrecht der Berufsfreiheit dann eingegriffen, wenn eine an Dritte gerichtete staatliche Maßnahme gezielt die Berufsausübung eines Grundrechtsträgers einschränken solle.

    Dies geschieht zwar anders als in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1985 und 6. November 1986 (aaO) nicht dadurch, daß die Beklagte eine einem negativen Werturteil über die Kläger gleichkommende Liste veröffentlicht oder diese durch Verwaltungsrichtlinien von der Heranziehung bei Förderungsprogrammen von vornherein ausschließt.

    Die Richtlinien selbst kommen als hinreichende Rechtsgrundlage einer Berufsausübungsregelung bereits deshalb nicht in Betracht, weil es gerade Sinn des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ist, die Regelung der Berufsausübung der vollziehenden Gewalt zu entziehen und dem Gesetzgeber zur Regelung zu überweisen (BVerwG, Urt. v. 6.11.1986, aaO).

    Die Revision war nach § 132 Abs. 2 VwGO zuzulassen, weil die Frage der faktischen Grundrechtsbeeinträchtigung durch schlicht hoheitliches Handeln grundsätzliche Bedeutung hat und im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1986 (- BVerwG 3 C 72.84 -, DVBl 1987, 364 ff) einer weiteren Klärung bedarf.

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Stellt der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge eines dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Rechtsverhältnisses dar, so ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 4.6.1974 - GmS - OGB 2/73 -, NJW 1974, 2087; BVerwGE 71, 183 ff, 187 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] und Urt. v. 6.11.1986 - BVerwG 3 C 72.84 -, DVBl 1987, 364 ff).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein (unzulässiger) Eingriff in dieses Grundrecht auch in den faktischen Auswirkungen einer staatlichen Maßnahme liegen kann, wenn sie in engem Zusammenhang der Berufsausübung steht und eine deutlich erkennbare objektiv berufsregelnde Tendenz aufweist (vgl. BVerfGE 46, 120, 137; 49, 24, 47; BVerwGE 71, 183, 191) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] .

    So steht es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1985 (BVerwGE 71, 183 ff) der Annahme einer Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Veröffentlichung einer Arzneimittel-Transparentsliste nicht entgegen, daß die Veröffentlichung nur mittelbare Wirkungen entfaltet und die möglichen wirtschaftlichen Nachteile für die Arzneimittelhersteller allein auf dem autonomen Verhalten Dritter beruhen; denn weder schützen die Grundrechte nur gegenüber obrigkeitlich regelnden Maßnahmen noch erfordern sie generell, daß die Belastung des einzelnen unmittelbare Folge der staatlichen Maßnahme ist.

    Es handelt sich um eine Maßnahme, mit der die Beklagte kraft ihrer hoheitlichen Aufgabenstellung in den wirtschaftlichen Prozeß eingreift, um zu Lasten bestimmter Unternehmen einen im öffentlichen Interesse erwünschten Erfolg herbeizuführen (BVerwGE 71, 183, 194) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] .

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Schutzzweck des Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar, weil es dem Staat erlauben würde, ohne Beachtung grundrechtlicher Schutzbedingungen unternehmerisches Verhalten zu steuern und die unternehmerische Dispositions- und Betätigungsfreiheit einzuschränken und womöglich auszuhöhlen (BVerwGE 71, 183, 194) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] .

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein (unzulässiger) Eingriff in dieses Grundrecht auch in den faktischen Auswirkungen einer staatlichen Maßnahme liegen kann, wenn sie in engem Zusammenhang der Berufsausübung steht und eine deutlich erkennbare objektiv berufsregelnde Tendenz aufweist (vgl. BVerfGE 46, 120, 137; 49, 24, 47; BVerwGE 71, 183, 191) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] .
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Allen Mitgliedern eines öffentlich-rechtlichen Zwangsverbandes (vgl. §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 IHKG ) steht ein letztlich aus Art. 2 Abs. 1 GG fließender Unterlassungsanspruch gegenüber solchen Verbandsmaßnahmen zu, die nicht den gesetzlichen Verbandsaufgaben entsprechen (vgl. BVerfGE 10, 89, 102, 104 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58] ; 38 [BVerfG 14.07.1959 - 2 BvF 1/58] ; 281, 297, 299, 303).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Allen Mitgliedern eines öffentlich-rechtlichen Zwangsverbandes (vgl. §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 IHKG ) steht ein letztlich aus Art. 2 Abs. 1 GG fließender Unterlassungsanspruch gegenüber solchen Verbandsmaßnahmen zu, die nicht den gesetzlichen Verbandsaufgaben entsprechen (vgl. BVerfGE 10, 89, 102, 104 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58] ; 38 [BVerfG 14.07.1959 - 2 BvF 1/58] ; 281, 297, 299, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1985 - 14 S 942/85

    Abwehranspruch gegen abwertende Äußerungen von Hoheitsträgern

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Dies erklärt sich daraus, daß die Bestimmung schon von ihrer Zielrichtung her keine Eingriffsermächtigung, sondern eine Förderungsermächtigung ist und mit dieser Maßgabe rechtsstaatlichen Grundsätzen durchaus genügt (vgl. Fröhler/Kormann, GewArch. 84, 177 ff, 181, 183; teilweise a.A. zu § 91 HO VGH Mannheim, Beschl. v. 2.7. 1985 - 14 S 942/85 -, NJW 1986, 340).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1982 - 8 A 73/81

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der von einem Fachgremium übertragenen Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von der Entscheidung des Senats zur Aufnahme in die Liste "Kunst am Bau" (Urt. v. 27.5. 1982 - 8 OVG A 73/81 -, NJW 83, 1218).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Stellt der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge eines dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Rechtsverhältnisses dar, so ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 4.6.1974 - GmS - OGB 2/73 -, NJW 1974, 2087; BVerwGE 71, 183 ff, 187 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] und Urt. v. 6.11.1986 - BVerwG 3 C 72.84 -, DVBl 1987, 364 ff).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1987 - 8 A 60/86
    Hierauf kann sich auch die Klägerin zu 1. als juristische Person des Privatrechts berufen (BVerfGE 50, 290, 362).
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